Itin TechSolutions, Startseite 079 273 32 61

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich und Leistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche IT-Dienstleistungen, die Itin TechSolutions, c/o Justin Itin, Vordermattweg 10, 4442 Diepflingen (nachfolgend «Auftragnehmer») gegenüber Privatpersonen und Unternehmen (nachfolgend «Kunde») erbringt, insbesondere:

  • PC- und Laptop-Support, Fehlerdiagnose, Reparaturen
  • Installation und Wartung von Betriebssystemen (Windows, macOS, Linux)
  • Installation, Konfiguration und Wartung von Hardware und Software
  • Datensicherung, Datenrettung und Backup-Lösungen
  • Einrichtung von Netzwerken und WLAN
  • Einrichtung und Betreuung von Cloud-Diensten, insbesondere Microsoft 365, sowie Datenübernahmen
  • Webentwicklung und Erstellung von Websites
  • IT-Beratung und Schulung

Diese AGB werden Bestandteil des Auftrags, wenn in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder im Auftrag darauf hingewiesen wird und der Kunde vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise davon Kenntnis nehmen konnte. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anerkannt wurden.

2. Was der Auftragnehmer nicht erbringt

Damit über den Leistungsumfang keine Unklarheit besteht, wird ausdrücklich festgehalten:

  • Keine festen Elektroinstallationen. Arbeiten an der festen Hausinstallation – Verlegen, Ändern oder Anschliessen fest verlegter Leitungen, Steckdosen, Verteiler, Schalter oder Anschlüsse hinter der Steckdose – erbringt der Auftragnehmer nicht. Solche Arbeiten setzen eine Installationsbewilligung nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) voraus und werden ausschliesslich an einen konzessionierten Elektroinstallationsbetrieb vergeben. Der Auftragnehmer arbeitet an steckerfertigen Geräten und an strukturierter Kommunikationsverkabelung, soweit diese ohne Eingriff in die feste Elektroinstallation erfolgt.
  • Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Hinweise zu Datenschutz, Aufbewahrung oder Lizenzrecht sind allgemeine Information und ersetzen keine Beratung durch eine dafür zugelassene Fachperson.
  • Keine Zusicherung von Datenrettung. Datenrettungsversuche werden nach Aufwand erbracht; ein Erfolg wird nicht geschuldet und nicht zugesichert.
  • Keine 24/7-Bereitschaft. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart sind.

3. Vertragsabschluss und Offerten

Offerten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, 30 Tage gültig. Enthält eine Offerte eine Gültigkeitsfrist und einen Annahmeblock, gilt sie als bindender Antrag im Sinne von Art. 3 OR; ein blosser Kostenvoranschlag wird als solcher bezeichnet und ist unverbindlich im Sinne von Art. 375 OR.

Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Arbeitsausführung zustande. Aufträge können auch mündlich, telefonisch oder über Messenger erteilt werden; der Auftragnehmer bestätigt sie in diesem Fall in Textform. Für Aufträge mit Bearbeitung von Personendaten Dritter ist ein schriftlicher Vertrag Voraussetzung (siehe Ziffer 17).

Erstgespräche und Anfragen über das Kontaktformular sind kostenlos und unverbindlich.

4. Preise und Leistungsverrechnung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Da der Auftragnehmer derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (Jahresumsatz unter CHF 100'000 gemäss MWSTG), wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Wird der Auftragnehmer mehrwertsteuerpflichtig, gilt dies ab dem Zeitpunkt der Eintragung für neue Aufträge; bereits vereinbarte Festpreise bleiben unverändert.

Die Verrechnung erfolgt nach effektivem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart wurde. Die aktuellen Stundensätze sowie allfällige Anfahrtspauschalen werden vor Auftragsbeginn transparent kommuniziert.

Zeichnet sich ab, dass ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich und holt dessen Freigabe ein, bevor er weiterarbeitet (Art. 365 Abs. 3 OR sinngemäss). Ohne Freigabe wird nur der bis dahin angefallene Aufwand verrechnet.

Materialkosten (Ersatzteile, Software-Lizenzen, Lizenzen für Dritt-Tools) werden zu den effektiven Einkaufspreisen plus eine angemessene Bearbeitungspauschale weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

5. Vor-Ort-Service und Anfahrt

Bei Vor-Ort-Einsätzen wird zusätzlich zum Stundensatz eine Anfahrtspauschale verrechnet, deren Höhe von der Distanz abhängt. Die Anfahrtspauschale wird bei Auftragsannahme kommuniziert.

Der Kunde sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer am vereinbarten Termin freier Zugang zum Gerät bzw. zur Arbeitsumgebung gewährt wird. Können vereinbarte Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist die Anfahrtspauschale geschuldet.

6. Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten

Bei Verträgen über Dienstleistungen für den persönlichen oder familiären Gebrauch besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Art. 40a ff. OR, wenn

  • das Angebot an Ihrem Arbeitsplatz, in Wohnräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflug oder am Telefon gemacht wurde, und
  • die Leistung des Auftragnehmers mehr als CHF 100.– beträgt (Art. 40a Abs. 2 OR).

Form und Frist: Der Widerruf ist in Textform zu erklären (Art. 40e Abs. 1 OR) – E-Mail an info@itintechsolutions.ch genügt, ebenso ein Brief an die im Impressum genannte Adresse. Eine Begründung ist nicht nötig. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerruf am letzten Tag abgesendet wird. Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben und von diesem Widerrufsrecht Kenntnis erhalten haben (Art. 40e Abs. 2 OR). Können Sie den Zeitpunkt der Information nicht nachweisen, beginnt die Frist erst mit dem Nachweis durch den Auftragnehmer.

Kein Widerrufsrecht besteht, wenn Sie die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht haben (Art. 40c lit. a OR) – etwa wenn Sie von sich aus anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen – oder wenn Sie Ihre Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben haben (Art. 40c lit. b OR). Bei Verträgen mit Unternehmen und bei Leistungen für den geschäftlichen Gebrauch besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Folgen: Bei rechtzeitigem Widerruf sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuerstatten (Art. 40f OR). Wünschen Sie ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnt, schuldet er Ihnen bei einem späteren Widerruf keine Rückerstattung für den bis dahin bereits erbrachten und angemessen verrechneten Aufwand; darauf wird vorher hingewiesen.

7. Fernwartung (Remote-Support)

Bei Fernwartung über Tools wie AnyDesk, TeamViewer oder vergleichbare Software willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass der Auftragnehmer während der Sitzung Zugriff auf den Bildschirm, die Tastatur und die Maus seines Geräts hat. Der Kunde bleibt während der Sitzung anwesend und kann diese jederzeit beenden.

Der Auftragnehmer führt ausschliesslich die für den jeweiligen Auftrag notwendigen Aktionen durch. Er sieht Daten nur insoweit ein oder kopiert sie, als es die Auftragserfüllung erfordert – bei Datenübernahmen und Datenrettungen ist das notwendig und vom Auftrag gedeckt. Nach Abschluss der Sitzung wird der Fernzugriff vollständig beendet.

Unbeaufsichtigter Zugriff – also ein Zugriff ohne Anwesenheit des Kunden – erfolgt nur, wenn der Kunde ihn ausdrücklich in Textform freigibt. Der Auftragnehmer protokolliert in diesem Fall jede Sitzung mit Datum, Dauer und Zweck und legt das Protokoll auf Verlangen vor.

Sicherheitsrelevante Änderungen an der Umgebung des Kunden – namentlich das Öffnen oder Ändern von Portfreigaben, das Einrichten von Fernzugängen von ausserhalb des lokalen Netzes, das Anlegen von Administratorkonten und Änderungen an Firewall-Regeln – nimmt der Auftragnehmer nur nach Freigabe des Kunden in Textform vor. Er hält Zweck, Umfang und den Zeitpunkt der Änderung schriftlich fest und übergibt diese Aufstellung mit dem Abschluss des Auftrags.

8. Mitwirkung des Kunden und Datensicherung

Wichtig: Vor Beginn jeglicher Arbeiten am Gerät des Kunden – insbesondere bei Reparaturen, Neuinstallationen, Updates, Migrationen oder Datenrettungsversuchen – ist der Kunde dafür verantwortlich, eine vollständige und geprüfte Datensicherung (Backup) zu erstellen. Der Auftragnehmer weist vor risikobehafteten Arbeiten auf diese Pflicht hin und bietet auf Wunsch ein Backup als separate, verrechenbare Leistung an. Verzichtet der Kunde darauf, wird dies festgehalten.

Der Kunde stellt zudem die für den Auftrag nötigen Zugangsdaten, Lizenzen und Informationen rechtzeitig bereit und benennt eine ansprechbare Person. Verzögerungen und Mehraufwand aus verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung gehen zu seinen Lasten.

Datenverlust. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, den er nicht zu vertreten hat – namentlich bei Hardware-Defekten, bereits vorbestehenden Schäden, unsachgemässen Eingriffen Dritter, Schadsoftware oder höherer Gewalt – und, im Rahmen von Ziffer 13, nicht für leicht fahrlässig verursachten Datenverlust. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet er uneingeschränkt; ein Ausschluss wäre nach Art. 100 Abs. 1 OR nichtig. Erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei:

  • Reparaturen an defekter Hardware (insbesondere Festplatten und SSDs),
  • Neuinstallationen von Betriebssystemen,
  • Wiederherstellungsversuchen aus beschädigten Datenträgern,
  • Software-Updates und Treiber-Installationen,
  • Migrationen von Postfächern und Dateiablagen in die Cloud.

9. Software, Lizenzen und Urheberrechte

Der Kunde garantiert, für sämtliche auf seinem Gerät installierten Software-Produkte über gültige Lizenzen zu verfügen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Lizenzverstösse, die durch den Kunden begangen wurden.

Für vom Auftragnehmer beschaffte Software-Lizenzen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers. Bei Websites erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Bestandteilen. Verwendete Drittanbieter-Komponenten (z. B. Schriftarten, Icons oder Stock-Bilder) bleiben den jeweiligen Lizenzbedingungen unterstellt.

10. Termine, Absagen und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftragnehmer bemüht sich um die Einhaltung zugesagter Termine, übernimmt jedoch keine Garantie. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materiallieferungen oder unvorhersehbarer technischer Probleme berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Bei einer Terminabsage durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungspauschale verrechnet; sie beträgt CHF 50.–, bei kleineren Aufträgen höchstens die Hälfte des vereinbarten Auftragswerts. Bei Vor-Ort-Terminen kommt die Anfahrtspauschale hinzu. Die Pauschale ist pauschalierter Schadenersatz. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall entfällt oder reduziert sich die Pauschale.

Aufträge, die als einfacher Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR zu qualifizieren sind, können von beiden Seiten jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 Abs. 1 OR). Bereits erbrachter Aufwand ist zu vergüten.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Bezahlung kann in bar, per Bank-Überweisung oder TWINT erfolgen. Bei grösseren Aufträgen (insbesondere Webentwicklungs-Projekten) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug; geschuldet ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– als pauschalierter Schadenersatz erhoben; auch hier bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Weitergehende Inkassokosten werden nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen und angemessen sind.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware, Ersatzteile und beschaffte Software-Lizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Ein Eigentumsvorbehalt an beweglichen Sachen wirkt gegenüber Dritten nur, wenn er am Wohnsitz des Erwerbers im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen ist (Art. 715 ZGB); zwischen den Parteien gilt er unabhängig davon. Bei Web-Projekten gehen die Nutzungsrechte am erstellten Werk erst mit vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

13. Gewährleistung und Mängelrüge

Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäss den anerkannten Regeln der Technik.

Dauer. Für erbrachte Arbeitsleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von

  • 24 Monaten ab Abnahme gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, also wenn die Leistung für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt ist. Eine kürzere Frist wäre nach Art. 210 Abs. 4 OR (i. V. m. Art. 371 OR) unzulässig;
  • 12 Monaten ab Abnahme gegenüber Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Für eingebaute oder gelieferte Hardware gilt zusätzlich die jeweilige Herstellergarantie.

Mängelrüge. Mängel sind nach Entdeckung anzuzeigen, gegenüber Unternehmen sofort im Sinne von Art. 367 f. OR. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt eine Anzeige innert 30 Tagen ab Entdeckung in jedem Fall als rechtzeitig; die Anzeige ist an keine Form gebunden, aus Beweisgründen wird E-Mail empfohlen. Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Eine Verwirkung tritt nicht ein, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat (Art. 203 OR).

Rechte des Kunden. Bei einem berechtigten Mangel bessert der Auftragnehmer innert angemessener Frist unentgeltlich nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei einem erheblichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten.

Ausschluss. Die Gewährleistung entfällt bei:

  • natürlichem Verschleiss, normaler Abnutzung oder Hardware-Defekten ausserhalb des Auftragsumfangs,
  • unsachgemässer Behandlung, Bedienung oder Pflege durch den Kunden,
  • Eingriffen oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte nach Auftragsabschluss,
  • Schäden durch Viren, Schadsoftware, fehlerhafte Hersteller-Updates oder Sicherheitslücken in Fremdsoftware,
  • höherer Gewalt (Stromausfall, Überspannung, Wasserschäden, Diebstahl und Ähnliches).

14. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Diese Haftung wird weder ausgeschlossen noch begrenzt; eine zum Voraus vereinbarte Freizeichnung wäre nach Art. 100 Abs. 1 OR nichtig.

Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Nutzungsausfall und Folgeschäden. Soweit ein solcher Ausschluss unzulässig ist, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit pro Schadenfall auf den höheren der beiden Beträge begrenzt: den Wert des betroffenen Einzelauftrags oder CHF 5'000.–.

Von jeder Beschränkung ausgenommen sind in jedem Fall:

  • Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung),
  • Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz und andere zwingende gesetzliche Haftungen,
  • die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.

Für das Verhalten von Hilfspersonen haftet der Auftragnehmer nach Art. 101 OR; die vorstehende Beschränkung für leichte Fahrlässigkeit gilt sinngemäss, soweit zulässig.

15. Aufbewahrung von Kundengeräten

Geräte, die der Kunde beim Auftragnehmer zurücklässt, werden sorgfältig und in verschlossenen Räumen aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet für Verlust und Beschädigung nach Ziffer 14; für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet er uneingeschränkt. Für den darüber hinausgehenden Wert – insbesondere gegen Diebstahl, Brand, Wasser und höhere Gewalt – besteht keine Deckung durch den Auftragnehmer; hier greift die Versicherung des Kunden. Geräte mit einem Wert über CHF 3'000.– werden nur nach vorheriger Absprache entgegengenommen.

Wird ein Gerät nach schriftlicher Aufforderung während sechs Monaten nicht abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, es auf Kosten des Kunden einzulagern oder nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten.

16. Beizug von Hilfspersonen

Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung des Auftrags Hilfspersonen und Unterlieferanten beiziehen. Werden dabei Personendaten des Kunden oder von Dritten bearbeitet, gilt zusätzlich Ziffer 17. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vorgängig über den Beizug eines Dritten, der Zugang zu Kundendaten erhält.

17. Vertraulichkeit, Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Der Auftragnehmer behandelt sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Informationen über den Kunden und dessen Geräte, Daten oder Geschäftsverhältnisse vertraulich und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrags.

Die Bearbeitung von Personendaten des Kunden erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung.

Bearbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Personendaten Dritter – etwa bei Cloud-Migrationen, der Betreuung von Microsoft 365 oder der Fernwartung von Systemen mit Kunden-, Patienten- oder Mitarbeitendendaten – wird vor Arbeitsbeginn ein schriftlicher Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG abgeschlossen. Er regelt Weisungsbindung, technische und organisatorische Massnahmen, Unterbeauftragung, Bekanntgabe ins Ausland, Meldung von Verletzungen der Datensicherheit sowie Rückgabe und Löschung. Ohne diesen Vertrag nimmt der Auftragnehmer solche Arbeiten nicht auf.

18. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien – namentlich Naturereignisse, Stromausfall, behördliche Anordnungen, grossflächige Störungen bei Netz- oder Cloud-Anbietern – befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Auftrag ohne Entschädigung auflösen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

19. Änderungen dieser AGB

Für jeden Auftrag gilt die Fassung dieser AGB, die im Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website veröffentlicht war. Eine einseitige Änderung wirkt sich auf bereits erteilte Aufträge nicht aus.

Bei Dauerleistungen (laufender Support, Wartungsabonnemente) teilt der Auftragnehmer eine Änderung mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mit. Widerspricht der Kunde innert dieser Frist nicht, gilt die neue Fassung als angenommen; widerspricht er, kann jede Partei die Dauerleistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/Wiener Kaufrecht).

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Konsumentenverträgen bleiben die zwingenden Gerichtsstände zugunsten der Konsumentin oder des Konsumenten vorbehalten (Art. 32 und 35 ZPO). Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Sitz des Auftragnehmers im Zivilkreis Basel-Landschaft Ost (Sissach) vorgesehen.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.